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UNSERE EXPERTEN
Figgen & Steinberg
ÜBER UNS
Jens Steinberg & Sven Terlohr
Figgen und Steinberg
Jens Steinberg ist geschäftsführender Gesellschafter der Figgen & Steinberg GmbH & Co. KG in Arnsberg und verantwortet den Bereich Versicherungen, Vorsorge- und Privatschutzlösungen.
Er begleitet Menschen dabei, Verantwortung für ihr Leben und ihren hinterlassenen Schutz zu übernehmen – damit Abschied und Vorsorge nicht unvorbereitet kommen, sondern in Würde gestaltet werden.

UNSERE ANSPRECHPARTNER
Steffen Keseberg - AUDAX
Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung
Mit dem motivierten und dynamischen Team gehört AUDAX zu den renommiertesten Kanzleien in der Region. Ziel ist es, Dinge voran zu bringen und entscheidend besser zu machen. Als Spezialisten für inhabergeführte Unternehmen hat AUDAX die finanziellen Belange der Betriebe und der Menschen im Blick. So ist das erklärte Ziel, die im Sinne der Mandanten stärkste Lösung zu erarbeiten. Täglich aufs Neue.
Ob vor Ort, telefonisch oder per Videocall – vereinbaren Sie jetzt unkompliziert Ihren Wunschtermin.

Nolte

Stefan & Thomas Nolte
Geschäftsführer Nolte Beerdigungen
Stefan und Thomas Nolte sind Geschäftsführer von Nolte Bestattungen in Arnsberg – einem Familienunternehmen in vierter Generation.
Mit viel Empathie begleitet sie Menschen in schweren Zeiten und steht für eine moderne, zugleich würdevolle Bestattungskultur.
Für sie ist Beruf mehr als Dienstleistung – es ist Berufung: den Abschied menschlich, persönlich und respektvoll zu gestalten.
Anwälte
Anwälte mit der Spezialisierung auf Erbrecht und Nachlass.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an die wir Sie gerne vermitteln, sind auf Erbrecht spezialisiert. Sie führen moderne Kanzleien in der Nähe von Neheim und legen Wert auf eine persönliche, auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Ob Sie den Austausch digital oder vor Ort führen möchten, entscheiden Sie selbst.
Unsere Partner haben sich allesamt bewährt und unterstützen Sie bei der rechtzeitigen Vorsorge, etwa mit Vorsorgevollmachten, Testamenten und lebzeitigen Übertragungen. Auch wenn ein Erbfall bereits eingetreten ist und Fragen oder Konflikte entstanden sind, stehen sie Ihnen zur Seite. Gemeinsam besprechen Sie, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist oder Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden sollen.
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